Merkblätter (4)

Luftschutz=Merkblatt Nr. 3

Merkblatt für Laienhelferinnen

Für Luftschutzübungen und für den Ernstfall in der Gasschleuse oder im Schutzraum (bei Fehlen einer Gasschleuse) aufhängen. Auf starke Pappe aufkleben und gut aufbewahren.

Persönliche Ausrüstung:
Volksgasmaske, weißer Kittel oder Schürze, weiße Haube, blaue Armbinde mit weißem, gleichschenkligem Kreuz, elektrische Taschenlampe, Verbandpäckchen, Tasche oder Brotbeutel für das notwendigste Sanitätsmaterial.

Aufgaben der Laienhelferinnen:
Hat nur die erste Hilfe zu leisten, d. h. Kranke und Verletzte bis zur Übergabe in ärztliche Behandlung zu versorgen.

Aufgaben im Frieden:
Regt bei den Hausbewohnern die Anschaffung der Luftschutz=Hausapotheke und des sonstigen Sanitätsmaterials an, wie behelfsmäßige Schienen aus Holz oder Pappe, Hilfstrage (2 Stangen, 1 Decke), breites Gummiband oder Arterienbänder zum Abbinden bei Schlagaderblutungen usw., und hält dieses in Ordnung.

Aufgaben nach „Aufruf des zivilen Luftschutzes“:
Sorgt dafür, daß alles Sinitätsmaterial in der Gasschleuse untergebracht wird. Bei Fehlen einer Luftschutz=Hausapotheke wird sofort folgendes Sanitätsmaterial besorgt (außer dem unter „Aufgaben im Frieden“ angegebenen): 6 Verbandpäckchen, 4 Brandbinden, ca. 100g Chloraminpuder oder andere Chlorkalkpräparate in luftdicht verschlossenem Behälter, Natriumbicarbonat.
Legt persönliche Ausrüstung bereit.

Aufgaben bei „Fliegeralarm“:
Legt persönliche Ausrüstung an, VM 37 wird nicht aufgesetzt.
Kümmert sich um den Transport von Kranken und Gebrechlichen in den Luftschutzraum.
Begibt sich in die Gasschleuse oder in den Luftschutzraum (bei Fehlen einer Gasschleuse).

Aufgaben während und nach dem „Luftangriff“:
Sorgt für Beruhigung aufgeregter Luftschutzrauminsassen.
Leistet erste Hilfe bei Verletzten und Kampfstofferkrankten (notfalls unter Verlassen des Luftschutzraumes).

Aufgaben nach der „Entwarnung“:
Sorgt weiterhin für Verletzte und Kampfstofferkrankte. Bringt Sanitätsmaterial in Ordnung und ergänzt dieses.

Allgemeine Regeln für die Erste Hilfe:
Ruhe und Überlegung bewahren, Entschlossenheit zeigen. Bei Verletzungen auf größte Sauberkeit achten. Für Ruhe der Kranken sorgen. Nötigenfalls beengende Kleidungsstücke öffnen.

[Es folgen Erläuterungen von Erste-Hilfe-Maßnahmen / ohne Abschrift]



Herausgegeben vom Präsidium des Reichsluftschutzbundes, Berlin W35