Merkblätter (3)

Luftschutz=Merkblatt Nr. 2

Merkblatt für die Hausfeuerwehr

Für Luftschutzübungen und für den Ernstfall. Auf starke Pappe aufkleben und gut aufbewahren.

In jeder Luftschutzgemeinschaft sollen als Hausfeuerwehr drei oder mehr Personen eingesetzt werden.

Persönliche Ausrüstung:
Volksgasmaske, Luftschutzhelm, derbe Jacke und Hose, derbe Handschuhe, Koppel oder fester Gurt, Verbandpäckchen, Armbinde, Päckchen Hautentgiftungsmittel, elektrische Taschenlampe.

Aufgaben im Frieden:
Regt die Beschaffung des erforderlichen Feuerlöschgeräts und der Werkzeuge an (Einstellspritze, evtl. Gartenschlauch mit Anschlußstück für die Hausleitung, Feuerpatschen – je nach den örtlichen Verhältnissen mit verschieden langen Stielen –, Eimer, Wannen, Tonnen, Einreißhaken [auch Bootshaken], Axt, Beil, Laternen, Leine, Besen, Steh- oder Anstelleiter.

Aufgaben nach „Aufruf des zivilen Luftschutzes“:
Verteilt die Löschgeräte und gefüllten Wasserbehälter im Treppenhaus auf die einzelnen Stockwerke, wobei das einmalig vorhandene Gerät auf dem Treppenabsatz des obersten Stockwerkes aufgestellt wird.
Sorgt besonders für die Räumung der Böden von allen brennbaren Gegenständen und für Offenbleiben der Bodenräume.
Legt persönliche Ausrüstung zum sofortigen Gebrauch bereit.

Aufgaben bei „Fliegeralarm“:
Legt die persönliche Ausrüstung an, Gasmaske wird noch nicht aufgesetzt.
Prüft das Gerät und die Wasserbehälter.
Nimmt im unteren Teil des Treppenhauses oder im Schutzraum Deckung und überprüft von Zeit zu Zeit den zugewiesenen Grundstücksabschnitt.

Verhaltensmaßregeln bei einer Brandbekämpfung:
Die Leitung der Brandbekämpfung hat der Luftschutzwart oder sein Stellvertreter. Auf dem Weg zum Brandherd Türen und Fenster für Abzug des Qualmes öffnen.
Gasmaske erst beim Annähern an den Brandherd aufsetzen, sofort aber beim Verdacht von Kampfstoffgefahr.
Auf Stichflammengefahr beim Öffnen von Türen achten.
Beim Heranarbeiten an den Brandherd Gesicht am Boden, weil dort bessere Luft ist.
Mit Wasser sparsam umgehen, stets den Kern des Brandes bekämpfen.
Für Wassernachschub sorgen.
Bei Wassermangel Sand, Erde verwenden.
Brandbekämpfung keinesfalls unterbrechen. An jedem Gebäudeabschnitt erneut Widerstand leisten.
Nach Brandnestern suchen.
Sind chemische Kampfstoffe festgestellt, baldmöglichst Meldung an Luftschutzwart.

Aufgaben nach der „Entwarnung“:
Alle Schäden beseitigen.
Brandstelle aufräumen und durch Brandwache sichern.
Geräte wieder an Ort und Stelle bringen.
Material ergänzen (Wasser, Feuerpatsche usw.).
Alles sofort für einen neuen Angriff herrichten.



Herausgegeben vom Präsidium des Reichsluftschutzbundes, Berlin W35