Runderlass Stahlsparende Schutzraumbauten und -abschlüsse
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Runderlaß Stahlsparende Schutzraumbauten und -abschlüsse

RdErl. d. RMdLu.ObdL v. 22.7.38 – ZL 5 c 13 049/38

Die Verknappung gewisser Baustoffe, insbesondere von Baustahl, muß, wie wiederholt zum Ausdruck gebracht, auch auf dem Gebiet des Schutzraumbaues weitestgehend berücksichtigt werden. Es können Schutz­räume aller Art, insbesondere in Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, in stahlarmer Bau­weise, ja sogar ohne Verwendung von Stahl errichtet werden, ohne daß dadurch die notwendige Widerstand­fähigkeit der Schutzräume beeinträchtigt wird. Auf den Runderlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 1. Juni 1937 – ZL 5c Nr. 9268/37, “Schutzraumbau ohne Stahl”) – wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Da es von Standpunkt der allgemeinen Wirtschaft erwünscht ist, Eisen einzusparen, selbst dann, wenn dabei unter Umständen eine Erhöhung der Baukosten in Kauf genommen werden muß, ist dieser Erlaß bei der Durchführung aller Bauten für Zwecke des zivilen Luftschutzes (Befehlsstellen, Rettungsstellen, öffentliche Luftschutzräume, Entgiftungsparks usw.) besonders zu beachten.
Auch für die nach der Ersten Ausführungs­bestimmung zum §1 der Zweiten Durchführungs­verordnung zum Luftschutzgesetz vom 4. Mai 1937 (Schutzraum­bestimmungen) notwendigen Schutzraumabschlüsse ist unter der Berücksichtigung der Verknappung von Baustahl weitestgehend die Verwendung stahlarmer Ausführungsarten vorzusehen.
Die in der Anlage beigefügte Zusammenstellung über “stahlsparende Schutzraumabschlüsse” führt eine erhebliche Anzahl von stahlarmen Raumabschlüssen auf, deren Verwendung aus den vorbezeichneten Gründen angezeigt ist, selbst dann, wenn durch den Einbau dieser Ausführungsarten eine Erhöhung der Baukosten in Kauf genommen werden muß.
Die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten Schutzraumabschlüsse sind bisher von der Reichsanstalt für Luftschutz, Berlin SW 29, geprüft und unter Zuteilung einer Kenn-Nummer für den Vertrieb genehmigt worden.
Es wird gebeten, alle für die Durchführung baulicher Maßnahmen für Zwecke des zivilen Luftschutzes in Betracht kommenden Dienststellen im Sinne vorstehender Ausführungen mit entsprechenden Weisungen und auch Abschriften der Zusammenstellung “stahlsparende Schutzraumabschlüsse” zu versehen.

Im Auftrage:
gez. Großkreutz




Anlage.

Stahlsparende Schutzraumabschlüsse.

I. Schutzraumtüren.

1.Erwin Auert, Berlin-Weißensee, Franz-Joseph-Str. 9-11 Baustoffplatte (stabverleimter Holzkern mit beiderseitigen Asbestzementplatten)RL 3-38/49
2.Ewald Berninghaus, Duisburg, Postfach 192 Baustoffplatte (zwei Spezial-Hartholzplatten, deren Zwischenraum in Abständen mit Holzstäben versteift ist)RL 3-38/42
3.Deutsche Metalltüren-Werke Aug. Schwarze A.-G., Brackwede i. W. Baustoffplatte (Xylotekt-Platte)RL 3-37/334
4.do. Baustoffplatte (Xylotekt-Platte in zweiteiligem Stahlrahmen)RL 3-38/8
5.Karl Ehrmann, Nürnberg-W., Kreuzsteinstr. 9 Sperrholzplatte mit beiderseitigen Steinholz-(Xylolith-)-PlattenRL 3-38/1
6.Georg Glos, Eisenkonstruktionen, Würzburg, Bärenstraße 7-9 BaustoffplatteRL 3-38/106
[ohne Abschrift]
29.Joh. Rupprecht & Sohn, Altdorf b. Nürnberg HolztürRL 3-38/111

II. Schutzraumfensterblenden.

1.Karl Groneberg, Berlin-Lichtenberg, Eitelstr. 11-15 BaustoffplatteRL 3-38/57
2.Marcus Metallbau G.m.b.H., Berlin-Schöneberg, Monumentenstraße 35 BaustoffplatteRL 3-38/100
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