Ab Juni 1935 wurde es durch das neuerlassene Luftschutzgesetz ermöglicht, jeden Bürger zur Teilnahme an Luftschutzübungen zu verpflichten (§2 Abs.1). Nichtteilnahme wurde unter Strafe gestellt. Für jedes Haus wurde ein Hausluftschutzwart bestimmt. Meist handelte es sich dabei um ein als zuverlässig eingestuftes Parteimitglied. Dem Hausluftschutzwart wurden eingeschränkte Polizeibefugnisse eingeräumt und er genoss erhöhten Strafrechtsschutz. Vor dem Krieg überwachte er die Teilnahme der Hausbewohner damals in diesem Kontext auch Luftschutzgemeinschaft genannt an den Luftschutzübungen und sollte auch als Berater für die Hausbewohner dienen. Nach dem Ausbruch des Krieges kamen zusätzliche Aufgaben hinzu:
- Herrichtung des Luftschutzraums
- Durchführung der Brandmauerdurchbrüche
- Überwachung der Verdunkelungsmaßnahmen
- Überwachung der vorgeschriebenen Entrümpelung
- Beschaffung und Wartung der vorgeschriebenen Selbstschutzgeräte
- Sicherstellen von Ruhe und Ordnung im LS-Raum während eines Luftangriffs
- Säuberung und Wiederherrichtung des LS-Raums nach einem Angriff
➜ Merkblatt für den Luftschutzwart
Der Hausluftschutzwart leitete die unmittelbar vor Ort notwendigen Maßnahmen zur Schadensbekämpfung. Dazu konnten auch Personen, die nicht zum Haus gehörten, zwangsweise herangezogen werden. Bei Hilfebedarf in der Nachbarschaft durfte der Hausluftschutzwart Personen der Hausgemeinschaft abordnen.
Für einen Bunker war hingegen ein ganzer Stab von Personen zuständig, der für den reibungslosen Betrieb zu sorgen hatte: Bunkerverwalter, Bunkerwart, Ordnungskräfte,
ärztliches Personal, Putzfrauen und je nach Bunkertyp auch Luftwaffenmelder und Turmbeobachter.
Der Bunkerverwalter war im wesentlichen für die technische und bauliche Instandhaltung zuständig, entsprechend wurden für diese Aufgabe bevorzugt handwerklich und technisch
begabte Männer eingesetzt. Diese wurden durch den örtlichen Luftschutzleiter mit Dienstvertrag eingestellt und da sie Einblick in geheime technische Details des
Bunkers erhielten vom militärischen Nachrichtendienst überprüft.
Dem Bunkerwart oblag die Aufsicht über den Bunker und seine Insassen. Nach einem Angriff wurden Berichte über das Verhalten der Schutzsuchenden angefertigt und an
höhere Luftschutzinstanzen weitergeleitet. Die Bunkerwarte wurden daher sorgfältig ausgewählt und sogar von Polizei und Gestapo überprüft. Das soziale Spektrum, aus
dem die Bunkerwarte rekrutiert wurden, war jedoch breit und reichte vom Lehrer (Methfesselstraße) bis hin zum Leierkastenmann (Kiel, Gablenzstraße). Armbinden
mit Aufschriften wie Bunkerwart oder Technische Nothilfe dienten als Kennzeichen und sollten dem Bunkerwart Respekt verschaffen.