Der Luftschutzwart

Ab Juni 1935 wurde es durch das neuerlassene Luftschutzgesetz ermöglicht, jeden Bürger zur Teilnahme an Luftschutzübungen zu verpflichten (§2 Abs.1). Nicht­teilnahme wurde unter Strafe gestellt. Für jedes Haus wurde ein “Haus­luftschutzwart” bestimmt. Meist handelte es sich dabei um ein als zuverlässig eingestuftes Partei­mitglied. Dem “Haus­luftschutzwart” wurden eingeschränkte Polizei­befugnisse eingeräumt und er genoss erhöhten Strafrechtsschutz. Vor dem Krieg überwachte er die Teilnahme der Haus­bewohner – damals in diesem Kontext auch “Luftschutz­gemeinschaft” genannt – an den Luftschutz­übungen und sollte auch als Berater für die Hausbewohner dienen. Nach dem Ausbruch des Krieges kamen zusätzliche Aufgaben hinzu:

  • Herrichtung des Luftschutzraums
  • Durchführung der Brandmauerdurchbrüche
  • Überwachung der Verdunkelungsmaßnahmen
  • Überwachung der vorgeschriebenen Entrümpelung
  • Beschaffung und Wartung der vorgeschriebenen Selbstschutzgeräte
  • Sicherstellen von Ruhe und Ordnung im LS-Raum während eines Luftangriffs
  • Säuberung und Wiederherrichtung des LS-Raums nach einem Angriff

Merkblatt für den Luftschutzwart

Der “Hausluftschutzwart” leitete die unmittelbar vor Ort notwendigen Maßnahmen zur Schadensbekämpfung. Dazu konnten auch Personen, die nicht zum Haus gehörten, zwangsweise heran­gezogen werden. Bei Hilfebedarf in der Nachbarschaft durfte der “Haus­luftschutzwart” Personen der Haus­gemeinschaft abordnen.

Für einen Bunker war hingegen ein ganzer Stab von Personen zuständig, der für den reibungslosen Betrieb zu sorgen hatte: Bunkerverwalter, Bunkerwart, Ordnungs­kräfte, ärztliches Personal, Putzfrauen und je nach Bunkertyp auch Luftwaffen­melder und Turm­beobachter.
Der Bunkerverwalter war im wesentlichen für die technische und bauliche Instandhaltung zuständig, entsprechend wurden für diese Aufgabe bevorzugt handwerklich und technisch begabte Männer eingesetzt. Diese wurden durch den örtlichen Luftschutz­leiter mit Dienstvertrag eingestellt und – da sie Einblick in geheime technische Details des Bunkers erhielten – vom militärischen Nachrichten­dienst überprüft.
Dem Bunkerwart oblag die Aufsicht über den Bunker und seine Insassen. Nach einem Angriff wurden Berichte über das Verhalten der Schutz­suchenden angefertigt und an höhere Luftschutz­instanzen weitergeleitet. Die Bunkerwarte wurden daher sorgfältig ausgewählt und sogar von Polizei und Gestapo überprüft. Das soziale Spektrum, aus dem die Bunkerwarte rekrutiert wurden, war jedoch breit und reichte vom Lehrer (Methfessel­straße) bis hin zum Leierkasten­mann (Kiel, Gablenzstraße). Armbinden mit Aufschriften wie “Bunkerwart” oder “Technische Nothilfe” dienten als Kennzeichen und sollten dem Bunkerwart Respekt verschaffen.


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